Wichtige Information zum NWR ab 01.09.2020

Ab dem 01.09.2020 tritt das neue NWR in Kraft.

Hier das wichtigste für Sie auf einen Blick:

Kauf einer Waffe:

Sie benötigen Ihren gültigen Jagdschein, Ihre Person-NWR ID und Ihre WBK mit Erlaubnis-NWR ID

Verkauf einer Waffe:

Sie benötigen Ihre Person-NWR ID, Ihre WBK mit Erlaubnis-NWR ID und von der Waffe die Sie veräussern möchten die Waffen-NWR ID

Reparatur einer Waffe:

Sie benötigen Ihre Person-NWR ID, Ihre WBK mit Erlaubnis-NWR ID und von der Waffe die zur Reparatur / Einschiessen soll die Waffen-NWR ID

Wenn Sie geforderten NWR ID Nummern ab dem 01.09.2020 nicht vorlegen können, ist kein Verkauf, Ankauf, Reparatur etc. möglich!

 

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